Bahngipfel
Dienstfahrten von Frau von der Leyen
2. Inwieweit entsoricht es nach Auffassung der Bundesregierung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, für die Dienstfahrten der Ministerin von der Leyen zwischen Hannover und Berlin Kraftfahrer aus dem Dienstsitz des Ministerium in Bonn ein zu setzen, von denen einer überdies auf eine angemessene Beschäftigung vor dem Arbeitsgericht Berlin klagt (vgl. Bericht von stern.de vom 08.01.2009)?
3. Auf wie viele Fälle im vergangenen Jahr trifft die in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 09.01.2009 getroffene Behauptung zu, "Die Cheffahrer bringen nicht nur die Ministerin von A nach B, sondern dienen auch als Kuriere von sensiblen Unterlagen zwischen dem alten und dem neuen Regierungssitz. Und wenn sie ohnehin von Berlin nach Bonn unterwegs sind, nehmen sie bei dieser Gelegenheit auch hin und wieder vno der Leyen mit, die auf halber Strecke in Hannover aussteigt"?
4. Werden diese "Kurier"-Fahrten im Fahrtenbuch als Fahrten zwischen Dienstsitz und Wohnort der Ministerin vermerkt oder von ihr dementsprechend als geldwerter Vorteil versteuert und wer deklariert in diesem Zusammenhang die zu transportierenden Unterlagen als "besonders sensibel"?



