Berufstätige Mütter
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, Mütter hätten das Gefühl, „aus der Arbeitswelt aussortiert zu werden“ (vergleiche DIE WELT vom 21. Dezember 2005), da in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, vom 6. Dezember 2005 auf meine diesbezügliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 16/158 mitgeteilt wird, die geltende Rechtslage für Schwangere und junge Mütter sei grundsätzlich gut ausgestaltet und eine starke Zunahme von Anträgen auf Zulassung von Kündigungen im Ausnahmefall (Schwangerschaft und Elternzeit) lasse sich statistisch so nicht nachvollziehen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
Antwort:
Wenn Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen mit einer Äußerung zitiert wird, Mütter hätten das Gefühl, aus der Arbeitswelt aussortiert zu werden, bezieht sich dies auf den Eindruck, der Müttern innerhalb der Arbeitswelt vermittelt zu werden scheint. Umfragen belegen den großen Wunsch von Müttern mit kleineren und größeren Kindern nach mehr Flexibilität und Rücksichtnahme
auf ihre spezielle Situation und ihre Verantwortlichkeit
gegenüber der Familie. Im Gegensatz dazu ist die rechtliche Situation in Deutschland für Schwangere
und junge Mütter hinsichtlich des Kündigungsschutzes
im Mutterschutz und der Elternzeit grundsätzlich gut. Auch die Statistik zu den Anträgen auf Zulassung von Kündigungen im Ausnahmefall (Schwangerschaft und Elternzeit) zeigt in den letzten Jahren eher übliche, keine unverhältnismäßigen Schwankungen. Insoweit
beziehe ich mich auf die Beantwortung der schriftlichen Frage Nr. 58 vom 6. Dezember 2005.
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, Mütter hätten das Gefühl, „aus der Arbeitswelt aussortiert zu werden“ (vergleiche DIE WELT vom 21. Dezember 2005), da in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, vom 6. Dezember 2005 auf meine diesbezügliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 16/158 mitgeteilt wird, die geltende Rechtslage für Schwangere und junge Mütter sei grundsätzlich gut ausgestaltet und eine starke Zunahme von Anträgen auf Zulassung von Kündigungen im Ausnahmefall (Schwangerschaft und Elternzeit) lasse sich statistisch so nicht nachvollziehen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
Antwort:
Wenn Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen mit einer Äußerung zitiert wird, Mütter hätten das Gefühl, aus der Arbeitswelt aussortiert zu werden, bezieht sich dies auf den Eindruck, der Müttern innerhalb der Arbeitswelt vermittelt zu werden scheint. Umfragen belegen den großen Wunsch von Müttern mit kleineren und größeren Kindern nach mehr Flexibilität und Rücksichtnahme
auf ihre spezielle Situation und ihre Verantwortlichkeit
gegenüber der Familie. Im Gegensatz dazu ist die rechtliche Situation in Deutschland für Schwangere
und junge Mütter hinsichtlich des Kündigungsschutzes
im Mutterschutz und der Elternzeit grundsätzlich gut. Auch die Statistik zu den Anträgen auf Zulassung von Kündigungen im Ausnahmefall (Schwangerschaft und Elternzeit) zeigt in den letzten Jahren eher übliche, keine unverhältnismäßigen Schwankungen. Insoweit
beziehe ich mich auf die Beantwortung der schriftlichen Frage Nr. 58 vom 6. Dezember 2005.



