Bahnhofsmissionen
1. Hält die Bundesregierung Maßnahmen zur Rettung der Bahnhofsmissionen für nötig, und wenn ja, wie möchte sie diese umsetzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kuesvom 7. April 2006:
Die Bundesregierung unterstützt und fördert bereits seit 1966 die Arbeitder Bahnhofsmission.
Aus Kapitel 17 02 Titel 684 07 erhält die „Konferenz für kirchliche Bahnhofsmission in Deutschland“, zu der die Bundesarbeitsgemeinschaft der Katholischen Bahnhofsmission in Deutschland und der Verband
der Deutschen Evangelischen Bahnhofsmission e. V. gehören, jährlich 39 000 Euro für die Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichem Personal. Mit dieser langjährigen Förderung wird bundesweit eine qualifizierte Arbeit der Bahnhofsmissionen unterstützt.
Über die Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für bundeszentrale und internationale Aufgaben aus Kapitel 17 02 Titel
684 04 erhielt der Verband der Deutschen Evangelischen Bahnhofsmission e. V. im Jahr 2005 darüber hinaus einen Zuschuss zur Finanzierung
der Personalausgaben des Bundesgeschäftsführers.
Zusätzliche Maßnahmen hält die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit nicht für erforderlich.
Eine Förderung örtlicher Bahnhofsmissionen durch den Bund ist nicht zulässig. Die Zuständigkeit für deren Förderung liegt bei den Bundesländern.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kuesvom 7. April 2006:
Die Bundesregierung unterstützt und fördert bereits seit 1966 die Arbeitder Bahnhofsmission.
Aus Kapitel 17 02 Titel 684 07 erhält die „Konferenz für kirchliche Bahnhofsmission in Deutschland“, zu der die Bundesarbeitsgemeinschaft der Katholischen Bahnhofsmission in Deutschland und der Verband
der Deutschen Evangelischen Bahnhofsmission e. V. gehören, jährlich 39 000 Euro für die Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichem Personal. Mit dieser langjährigen Förderung wird bundesweit eine qualifizierte Arbeit der Bahnhofsmissionen unterstützt.
Über die Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für bundeszentrale und internationale Aufgaben aus Kapitel 17 02 Titel
684 04 erhielt der Verband der Deutschen Evangelischen Bahnhofsmission e. V. im Jahr 2005 darüber hinaus einen Zuschuss zur Finanzierung
der Personalausgaben des Bundesgeschäftsführers.
Zusätzliche Maßnahmen hält die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit nicht für erforderlich.
Eine Förderung örtlicher Bahnhofsmissionen durch den Bund ist nicht zulässig. Die Zuständigkeit für deren Förderung liegt bei den Bundesländern.



