Verzögerung der Veröffentlichung des 5.Altenberichts,
Renteneintrittsalter
1. Wie erklärt die Bundesregierung die Verzögerung der Veröffentlichung des fünften Altenberichts, der ihr seit fast einem Jahr vorliegt, und wie erklärt sie, dass dieser Bericht Teilen der Presse sehr wohl bekannt ist (siehe zum Beispiel den Artikel in der „Financial Times Deutschland“ vom 26. Mai 2006)?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Für die in jeder Legislaturperiode erfolgende Altenberichterstattung ist vorgesehen, dass zu jedem Altenbericht eine Stellungnahme der Bundesregierung erarbeitet wird, bevor diese mit dem Bericht veröffentlicht wird.
Die Erarbeitung der Stellungnahme zum fünften Altenbericht hat sich verzögert, wie ich in den Antworten auf die vorhergehenden Fragen eben schon erläutert habe.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Teile des
Altenberichts von der Presse thematisch aufgegriffen
worden sind. Aus welchen Quellen die Presse die Informationen hat, ist nicht bekannt. Im Rahmen der Altenberichterstattung werden die Berichte immer erst
zusammen mit einer vom Kabinett beschlossenen Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht. Das hat eine lange Tradition. So wird auch beim fünften Altenbericht verfahren.
2. Herr Staatssekretär, wann ist mit der Debatte zum Altenbericht hier im Bundestag zu rechnen?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Über die Debatten im Bundestag befindet der Deutsche Bundestag und nicht die Bundesregierung. Der Bundestag muss darüber beschließen, wann er darüber debattieren will.
Wie ich schon gesagt habe: Der Beschluss im Kabinett wird am 5. Juli 2006 erfolgen. Dann wird der Bundestag zu entscheiden haben, wann er das Ganze auf die Tagesordnung setzt.
3. Welche Aussagen werden im fünften Altenbericht zum
Renteneintrittsalter getroffen?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Die Kommission ist der Auffassung, dass in höherem
Maße als bisher eine Flexibilisierung beim Übergang
vom Erwerbsleben in die Nacherwerbsphase erforderlich ist. Ein Teil der Kommission verknüpft dies wegen der befürchteten sozialen Ungleichheiten nicht mit einer Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Ein anderer Teil befürwortet eine Anhebung des Renteneintrittsalters, verweist aber darauf, dass dies eine veränderte Arbeitsmarktlage notwendig macht. Jene Personen, die in ihrer Gesundheit eingeschränkt sind, sollen auch in Zukunft vorzeitig Rente beziehen können.
4. Haben sich die Teile der Kommission, die sich offensichtlich für eine Flexibilisierung und damit für eine Erhöhung des Renteneintrittsalters aussprechen, auch schon dahin gehend geäußert, wo sie eine Erhöhung ansetzen?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Dazu kann ich im Moment keine Stellung nehmen,
weil dazu der Altenbericht in seiner Gesamtheit vorliegen müsste.
5. Inwieweit sieht sich die Bundesregierung im Rahmen der Rentendebatte in der Lage, auf der Basis des vorliegenden Altenberichts eine eigene Meinung hinsichtlich der Frage der Erhöhung des Renteneintrittsalters zu formulieren?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Frau Kollegin Laurischk, Sie haben gefragt, inwieweit
sich die Bundesregierung in der Lage sieht, auf der Basis des Berichts eine eigene Meinung zu Ihrer Frage zu formulieren. Es gilt weiterhin das, was ich eben gesagt habe: Solange der Bericht nicht vorliegt und solange es keine Stellungnahme gibt, werde ich dazu nicht detailliert Auskunft geben können – dafür bitte ich um Verständnis –, so sehr ich auch Ihren Wunsch verstehen kann.
Renteneintrittsalter
1. Wie erklärt die Bundesregierung die Verzögerung der Veröffentlichung des fünften Altenberichts, der ihr seit fast einem Jahr vorliegt, und wie erklärt sie, dass dieser Bericht Teilen der Presse sehr wohl bekannt ist (siehe zum Beispiel den Artikel in der „Financial Times Deutschland“ vom 26. Mai 2006)?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Für die in jeder Legislaturperiode erfolgende Altenberichterstattung ist vorgesehen, dass zu jedem Altenbericht eine Stellungnahme der Bundesregierung erarbeitet wird, bevor diese mit dem Bericht veröffentlicht wird.
Die Erarbeitung der Stellungnahme zum fünften Altenbericht hat sich verzögert, wie ich in den Antworten auf die vorhergehenden Fragen eben schon erläutert habe.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Teile des
Altenberichts von der Presse thematisch aufgegriffen
worden sind. Aus welchen Quellen die Presse die Informationen hat, ist nicht bekannt. Im Rahmen der Altenberichterstattung werden die Berichte immer erst
zusammen mit einer vom Kabinett beschlossenen Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht. Das hat eine lange Tradition. So wird auch beim fünften Altenbericht verfahren.
2. Herr Staatssekretär, wann ist mit der Debatte zum Altenbericht hier im Bundestag zu rechnen?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Über die Debatten im Bundestag befindet der Deutsche Bundestag und nicht die Bundesregierung. Der Bundestag muss darüber beschließen, wann er darüber debattieren will.
Wie ich schon gesagt habe: Der Beschluss im Kabinett wird am 5. Juli 2006 erfolgen. Dann wird der Bundestag zu entscheiden haben, wann er das Ganze auf die Tagesordnung setzt.
3. Welche Aussagen werden im fünften Altenbericht zum
Renteneintrittsalter getroffen?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Die Kommission ist der Auffassung, dass in höherem
Maße als bisher eine Flexibilisierung beim Übergang
vom Erwerbsleben in die Nacherwerbsphase erforderlich ist. Ein Teil der Kommission verknüpft dies wegen der befürchteten sozialen Ungleichheiten nicht mit einer Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Ein anderer Teil befürwortet eine Anhebung des Renteneintrittsalters, verweist aber darauf, dass dies eine veränderte Arbeitsmarktlage notwendig macht. Jene Personen, die in ihrer Gesundheit eingeschränkt sind, sollen auch in Zukunft vorzeitig Rente beziehen können.
4. Haben sich die Teile der Kommission, die sich offensichtlich für eine Flexibilisierung und damit für eine Erhöhung des Renteneintrittsalters aussprechen, auch schon dahin gehend geäußert, wo sie eine Erhöhung ansetzen?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Dazu kann ich im Moment keine Stellung nehmen,
weil dazu der Altenbericht in seiner Gesamtheit vorliegen müsste.
5. Inwieweit sieht sich die Bundesregierung im Rahmen der Rentendebatte in der Lage, auf der Basis des vorliegenden Altenberichts eine eigene Meinung hinsichtlich der Frage der Erhöhung des Renteneintrittsalters zu formulieren?
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Frau Kollegin Laurischk, Sie haben gefragt, inwieweit
sich die Bundesregierung in der Lage sieht, auf der Basis des Berichts eine eigene Meinung zu Ihrer Frage zu formulieren. Es gilt weiterhin das, was ich eben gesagt habe: Solange der Bericht nicht vorliegt und solange es keine Stellungnahme gibt, werde ich dazu nicht detailliert Auskunft geben können – dafür bitte ich um Verständnis –, so sehr ich auch Ihren Wunsch verstehen kann.



