Details der 750 Mio € für Integration
1. Aus welchen Haushaltstiteln in welcher Höhe setzen sich die 750 Mio. Euro Ausgaben pro Jahr für Integrationsmaßnahmen zusammen, die die Bundesregierung im Nationalen Integrationsplan auf Seite 15 in Aussicht stellt?
Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, vom 23. Juli 2007:
Der im Nationalen Integrationsplan für den Finanzplanzeitraum genannte Betrag von rund 750 Mio. Euro p. a. für unmittelbare Integrationsförderung bzw. für Maßnahmen mit primärer Zweckbestimmung Integrationsförderung ist das Ergebnis einer entsprechenden Analyse der Einzelpläne der Ressorts. Neben klar identifizierbaren Einzelmaßnahmen ist auch zu berücksichtigen, dass sehr viele Bundesausgaben anteilig auch integrationsfördernde Wirkung entfalten. Die wesentlichen Einzelmaßnahmen sind im Folgenden in Abgrenzung der Einzelpläne genannt:
1. Bundesministerium des Innern (Einzelplan 06): rund 214 Mio.Euro
Durchführung von Integrationskursen; Migrationserstberatung; Maßnahmen zur Förderung der Integration von Zuwanderern; Eingliederungshilfen für Spätaussiedler sowie Kosten der Erstaufnahme; Zuschuss an den Zentralrat der Juden in Deutschland zur Eingliederung jüdischer Zuwanderer in die jüdischen Gemeinden Deutschlands; Kosten der Deutschen Islamkonferenz sowie Förderung des interreligiösen Dialogs; Veröffentlichungen und Dokumentationen.
2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11): rund 260 Mio. Euro
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen); IfB (Integrationsfortschritt Betreuungskunden); EQJ (Einstiegsqualifizierung Jugendlicher); Evaluation der Situation von Personen mit Migrationshintergrund bei SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch); Berufsbezogene Sprachförderung; XENOS-Nachfolgeprogramm „Integration und Vielfalt“; Maßnahmen im Rahmen des Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „JOBSTARTER“; Netzwerk Integration durch Qualifizierung; Kampagne Vielfalt am Arbeitsplatz.
3. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Einzelplan 30): rund 180 Mio. Euro
Förderung der Service-Stelle Interkulturelle Kompetenz beim Deutschen Studentenwerk; der auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund entfallende Anteil des Ganztagsschulprogramms; Maßnahmen im Rahmen der Transferphase des BQF-Programms (Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf); Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER incl. KAUSA; Maßnahmen im Rahmen des (auslaufenden) Programms „Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten Regionen“; Maßnahmen im Rahmen des Programms „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“, die insbesondere auf eine bessere Sprachförderung abzielen; vom BMBF geförderte Forschungsprojekte, z. B. zur Entwicklung von Verfahren zur Sprachstandsfeststellung; Maßnahmen im Rahmen des Programms „Schule – Wirtschaft/Arbeitsleben“, die die Verbesserung der Berufsorientierung von Jugendlichen verfolgt; Maßnahmen im Rahmen des Programms „Lernende Regionen“ zum Auf- und Ausbau bildungsbereichs- und trägerübergreifender Netzwerke, die das lebensbegleitende Lernen fördern; Förderung der Aktivitäten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und der Alexander von Humboldt- Stiftung; Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Otto Benecke Stiftung e. V. zur Förderung der beruflichen Eingliederung Zugewanderter mit Hochschulabschluss (Projekt „AQUA“); Stipendien für Studierende mit Migrationshintergrund im Rahmen der Maßnahmen der Begabtenförderungswerke.
4. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12): rund 35 Mio. Euro
Programm Soziale Stadt.
5. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17): rund 71 Mio. Euro
Deutsch-türkische Elternbriefe und Dialog mit muslimischen Verbänden; Implementierung und Evaluierung von Modulen zur kultursensiblen Altenpflegeausbildung und für das Initiativprogramm „Aktives Alter“; integrationspolitische Maßnahmen mit gleichstellungspolitischer Ausrichtung; gezielte Präventions- und Bildungsarbeit für die Einwanderungsgesellschaft; für Fußball gegen Rassismus und Diskriminierung; für Antirassismusarbeit von Trägern der Jugendhilfe und für Integrationsmaßnahmen junger Zuwanderinnen und Zuwanderer (Eingliederungsprogramm); gemeinwesenorientierte Jugendprojekte und Garantiefonds für den Hochschulbereich.
6. Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (Einzelplan 04): rund 1 Mio. Euro
Anteilige Projektausgaben.
1. Aus welchen Haushaltstiteln in welcher Höhe setzen sich die 750 Mio. Euro Ausgaben pro Jahr für Integrationsmaßnahmen zusammen, die die Bundesregierung im Nationalen Integrationsplan auf Seite 15 in Aussicht stellt?
Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, vom 23. Juli 2007:
Der im Nationalen Integrationsplan für den Finanzplanzeitraum genannte Betrag von rund 750 Mio. Euro p. a. für unmittelbare Integrationsförderung bzw. für Maßnahmen mit primärer Zweckbestimmung Integrationsförderung ist das Ergebnis einer entsprechenden Analyse der Einzelpläne der Ressorts. Neben klar identifizierbaren Einzelmaßnahmen ist auch zu berücksichtigen, dass sehr viele Bundesausgaben anteilig auch integrationsfördernde Wirkung entfalten. Die wesentlichen Einzelmaßnahmen sind im Folgenden in Abgrenzung der Einzelpläne genannt:
1. Bundesministerium des Innern (Einzelplan 06): rund 214 Mio.Euro
Durchführung von Integrationskursen; Migrationserstberatung; Maßnahmen zur Förderung der Integration von Zuwanderern; Eingliederungshilfen für Spätaussiedler sowie Kosten der Erstaufnahme; Zuschuss an den Zentralrat der Juden in Deutschland zur Eingliederung jüdischer Zuwanderer in die jüdischen Gemeinden Deutschlands; Kosten der Deutschen Islamkonferenz sowie Förderung des interreligiösen Dialogs; Veröffentlichungen und Dokumentationen.
2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11): rund 260 Mio. Euro
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen); IfB (Integrationsfortschritt Betreuungskunden); EQJ (Einstiegsqualifizierung Jugendlicher); Evaluation der Situation von Personen mit Migrationshintergrund bei SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch); Berufsbezogene Sprachförderung; XENOS-Nachfolgeprogramm „Integration und Vielfalt“; Maßnahmen im Rahmen des Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „JOBSTARTER“; Netzwerk Integration durch Qualifizierung; Kampagne Vielfalt am Arbeitsplatz.
3. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Einzelplan 30): rund 180 Mio. Euro
Förderung der Service-Stelle Interkulturelle Kompetenz beim Deutschen Studentenwerk; der auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund entfallende Anteil des Ganztagsschulprogramms; Maßnahmen im Rahmen der Transferphase des BQF-Programms (Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf); Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER incl. KAUSA; Maßnahmen im Rahmen des (auslaufenden) Programms „Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten Regionen“; Maßnahmen im Rahmen des Programms „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“, die insbesondere auf eine bessere Sprachförderung abzielen; vom BMBF geförderte Forschungsprojekte, z. B. zur Entwicklung von Verfahren zur Sprachstandsfeststellung; Maßnahmen im Rahmen des Programms „Schule – Wirtschaft/Arbeitsleben“, die die Verbesserung der Berufsorientierung von Jugendlichen verfolgt; Maßnahmen im Rahmen des Programms „Lernende Regionen“ zum Auf- und Ausbau bildungsbereichs- und trägerübergreifender Netzwerke, die das lebensbegleitende Lernen fördern; Förderung der Aktivitäten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und der Alexander von Humboldt- Stiftung; Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Otto Benecke Stiftung e. V. zur Förderung der beruflichen Eingliederung Zugewanderter mit Hochschulabschluss (Projekt „AQUA“); Stipendien für Studierende mit Migrationshintergrund im Rahmen der Maßnahmen der Begabtenförderungswerke.
4. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12): rund 35 Mio. Euro
Programm Soziale Stadt.
5. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17): rund 71 Mio. Euro
Deutsch-türkische Elternbriefe und Dialog mit muslimischen Verbänden; Implementierung und Evaluierung von Modulen zur kultursensiblen Altenpflegeausbildung und für das Initiativprogramm „Aktives Alter“; integrationspolitische Maßnahmen mit gleichstellungspolitischer Ausrichtung; gezielte Präventions- und Bildungsarbeit für die Einwanderungsgesellschaft; für Fußball gegen Rassismus und Diskriminierung; für Antirassismusarbeit von Trägern der Jugendhilfe und für Integrationsmaßnahmen junger Zuwanderinnen und Zuwanderer (Eingliederungsprogramm); gemeinwesenorientierte Jugendprojekte und Garantiefonds für den Hochschulbereich.
6. Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (Einzelplan 04): rund 1 Mio. Euro
Anteilige Projektausgaben.



