Schienenlärm
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie „Leiser Verkehr – Lärmwirkungen“, die in der Antwort auf meine Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 16/7434 als bereits abgeschlossen bezeichnet wird, in Bezug auf den Schienenlärmbonus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick vom 12. Dezember 2007:
Die Auswertung der Studien aus dem Forschungsverbund „Leiser Verkehr – Lärmwirkungen“ durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist noch nicht abgeschlossen, so dass eine konkrete Wertung noch nicht möglich ist. Allerdings empfiehlt die Studie noch weitergehende Untersuchungen mit stärker an die Realsituation orientierten Geräuschszenarien.
Infolgedessen führt das Forschungsverbundvorhaben „Noise effects“ im Rahmen der Deutsch-Französischen Kooperation in der Verkehrsforschung (deufrako) zurzeit eine Bewertung der Wirkung unterschiedlicher
Verkehrslärmarten und deren zeitlicher Struktur durch.
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte Vorhaben mit dem Förderkennzeichen 19U6014A-D startete
am 1. Oktober 2006 und wird voraussichtlich im Herbst 2009 enden.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag
der Maximalgrenzwerte für Schienenfahrzeuge,
die das Umweltbundesamt (UBA) vorgelegt hat?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick vom 12. Dezember 2007:
Das Umweltbundesamt hatte im Jahr 2004 Grenzwerte für Geräuschemissionen von Schienenfahrzeugen vorgeschlagen, die auch im Zusammenhang
mit der Festlegung europäischer Grenzwerte in der
Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems diskutiert wurden. Aufgrund unterschiedlicher Messbedingungen sind die Grenzwerte nur mit Einschränkungen vergleichbar.
Durch den Einsatz von deutscher Seite konnten deutliche Fortschritte bei der Geräuschminderung im Fahrzeugbereich erzielt werden. Die UBA-Grenzwerte beschreiben sehr anspruchsvolle Minderungsziele,
so dass deren Erreichung in der TSI „Fahrzeuge – Lärm“ für die Fahrzeuge empfohlen wird, die in etwa zehn Jahren in Dienst gestellt werden. Die Entscheidung der Europäischen Kommission
hierzu datiert vom 23. Dezember 2005.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick vom 12. Dezember 2007:
Die Auswertung der Studien aus dem Forschungsverbund „Leiser Verkehr – Lärmwirkungen“ durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist noch nicht abgeschlossen, so dass eine konkrete Wertung noch nicht möglich ist. Allerdings empfiehlt die Studie noch weitergehende Untersuchungen mit stärker an die Realsituation orientierten Geräuschszenarien.
Infolgedessen führt das Forschungsverbundvorhaben „Noise effects“ im Rahmen der Deutsch-Französischen Kooperation in der Verkehrsforschung (deufrako) zurzeit eine Bewertung der Wirkung unterschiedlicher
Verkehrslärmarten und deren zeitlicher Struktur durch.
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte Vorhaben mit dem Förderkennzeichen 19U6014A-D startete
am 1. Oktober 2006 und wird voraussichtlich im Herbst 2009 enden.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag
der Maximalgrenzwerte für Schienenfahrzeuge,
die das Umweltbundesamt (UBA) vorgelegt hat?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick vom 12. Dezember 2007:
Das Umweltbundesamt hatte im Jahr 2004 Grenzwerte für Geräuschemissionen von Schienenfahrzeugen vorgeschlagen, die auch im Zusammenhang
mit der Festlegung europäischer Grenzwerte in der
Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems diskutiert wurden. Aufgrund unterschiedlicher Messbedingungen sind die Grenzwerte nur mit Einschränkungen vergleichbar.
Durch den Einsatz von deutscher Seite konnten deutliche Fortschritte bei der Geräuschminderung im Fahrzeugbereich erzielt werden. Die UBA-Grenzwerte beschreiben sehr anspruchsvolle Minderungsziele,
so dass deren Erreichung in der TSI „Fahrzeuge – Lärm“ für die Fahrzeuge empfohlen wird, die in etwa zehn Jahren in Dienst gestellt werden. Die Entscheidung der Europäischen Kommission
hierzu datiert vom 23. Dezember 2005.



