1. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung der Arbeitsgruppe der autonomen Frauenhäuser AGAP (Aktionsplan der Bundesregierung gegen Gewalt gegen Frauen), die bisherige jährliche Finanzierung in Höhe von 60.000 Euro auf 35.000 Euro für 2008 und für 2009 vollständig gestrichen?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der autonomen Frauenhäuser und wie wird sie in Zukunft Informationen über deren Tätigkeit, Kenntnisse und Erfahrungen erlangen?
Antwort des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Zu Frage 1:
Zeitgleich mit der Einrichtung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt im Jahr 2000 haben die Mitarbeiterinnen der autonomen Frauenhäuser, die sich in der Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) zusammengeschlossen haben, die Arbeitsgruppe "AGAP" (bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Autonomen Frauenhäuser zum Aktionsplan) eingerichtet, um durch eine Vernetzung einen umfassenden bundesweiten Informationsfluss zwischen den autonomen Frauenhäusern zu gewährleisten und um durch Teilnahme in der Bund-Länder-AG die Umsetzung des Aktionsplans mitgestalten zu können.
Für die Organisation der Kooperation und des Austausches zwischen den autonomen Frauenhäusern und den Transport der Ergebnisse der Bund-Länder-AG Häusliche Gewalt an alle angegliederten autonomen Frauenhäuser wurde die AGAP in den Jahren 2000 bis 2007 auf der Grundlage jeweils für ein Jahr gestellter Anträge durch die Bundesregierung mit insgesamt rund 428.000? gefördert.
Für das Jahr 2008 wurde dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Datum vom 05. November 2007 ein Antrag der Arbeitsgruppe der Autonomen Frauenhäuser (AGAP) auf "Finanzielle Förderung der Autonomen Frauenhäuser zur Beteiligung an der Bund-Länder-AG Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 2008" vorgelegt.
Die Bewilligung des Antrages erfolgte mit Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 09. April 2008 nach zuwendungsrechtlicher und haushaltsrechtlicher Prüfung unter Berücksichtigung der am 01. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen "Förderrichtlinien des BMFSFL über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für Aufgaben der Gleichstellung von Frau und Mann". Vorab war für dieses Projekt ein vorläufiger Maßnahmebeginn ab 01. Januar 2008 zugelassen worden.
Die bewilligten Mittel beziehen sich wie in den Vorjahren auf einen konkret dargelegten Umfang von Aufgaben. Dieser ist in 2008 gegenüber den Vorjahren zurückgegangen. So ist in die Bewilligungszusage an die AGAP auch eingeflossen, dass sich die Anzahl der Sitzungen der Bund-Länder-AG sowie der Unterarbeitsgruppen, die einer Vorbereitung durch die AGAP bedürfen, im Jahr 2008 verringern wird. Weitere Abzüge gegenüber den ursprünglich beantragten Projektmitteln ergaben sich im Zuge der näheren haushalts- und zuwendungsrechtlichen Prüfung. In der Auswirkung reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben des Gesamtprojektes auf 38.108?. Unter Berücksichtigung des Eigenanteils der AGAP ergibt sich ein Förderbetrag von 35.708?.
Zu Frage 2:
Frauenhäuser stellen aus Sicht der Bundesregierung seit Gründung des ersten Frauenhauses vor über 30 Jahren einen unverzichtbaren Bestandteil im System der Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder dar. Die Arbeit der aus der autonomen Frauenbewegung hervorgegangenen autonomen Frauenhäuser hatte schon in der Entstehungsphase der ersten Frauenhäuser maßgeblichen Anteil an der Erprobung, der Entwicklung und Verbreitung der fachlichen Arbeitsweisen, die bis heute für die Hilfe im Frauenhaus und generell für die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen prägend sind. Als Frauenhäuser "der ersten Stunde" haben die autonomen Frauenhäuser im Anti-Gewalt-Bereich aus der Entwiclkungsgeschichte der Projekte heraus eine besondere Stellung und Bedeutung. Die Bundesregierung wird daher im Rahmen der Politik der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auch weiterhin großen Wert darauf legen, die Kenntnisse, Erfahrungen und Sichtweisen von autonomen Frauenhäusern einzubeziehen. Den Vertreterinnen der autonomen Frauenhäuser wird daher unter anderem weiterhin die Teilnahme an den Sitzungen der Bund-Länder-AG Häusliche Gewalt auf der Basis von Reisekostenerstattung ermöglicht werden.
Ein generelles Ziel der Politik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es, bei der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und Partnerinnen und Partnern aus der Zivilgesellschaft keine Doppelstrukturen der Zusammenarbeit zu fördern bzw. bestehende Doppelstrukturen abzubauen, um zu einer Bündelung der Kräfte bei den Organisationen und damit auch zur Stärkung des politischen und fachlichen Gewichts der Mitgliedsorganisationen zu kommen. Dies gilt auch für den Bereich Gewalt gegen Frauen.
Als gelungenes Beispiel für eine erfolgreiche Bündelung kann hier der im Jahr 2004 erfolgte Zusammenschluss des Bundesverbandes autonomer Frauennotrufe e.V. (BaF) und des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen e.V. (BVF) zu einer gemeinsamen Vernetzungsstelle, dem durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen - Frauen gegen Gewalt e.V. (BFF), genannt werden.
Die bundesweite Vernetzung der Frauenhäuser unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch Förderung der Arbeit der Frauenhauskoordinierung, der die Mehrzahl der Frauenhäuser in Deutschland angehört. Der Verein Frauenhauskoordinierung wird getragen von den Bundesverbänden der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes, des Diakonischen Werks, des Paritätischen und des Sozialdienstes katholischer Frauen als Träger von Frauenhäusern. Weitere Mitglieder sind einzelne Frauenhäuser in freier Trägerschaft, die keinem der Verbände angehören. Mit den in der ZIF e.V. zusammengeschlossenen autonomen Frauenhäusern findet eine gute Kooperation statt. Von den Informationsmaterialien, Expertisen, Stellungnahmen sowie der politischen Arbeit der Frauenhauskoordinierung profitieren ? unabhängig von der Frage der Mitgliedschaft ? auch die autonomen Frauenhäuser.
Das BMFSFJ ist bestrebt, auch im Frauenhausbereich langfristig zu einer Bündelung der Kräfte zu kommen.
Sibylle Laurischk - Schriftliche und Mündliche Fragen
Frauenhausfinanzierung



