Montag, 6. September 2010

Sibylle Laurischk - Frauenpolitik

Frauenpolitik

Die FDP im Deutschen Bundestag lehnt grundsätzlich starre Quoten ab. Weder die Förderung von Fraueninteressen noch ihre Gleichstellung kann sinnvoll durch Zwang erreicht werden. Wir Liberale möchten lieber die Hindernisse ausräumen, die Frauen bislang im Weg stehen.

Für die FDP beginnt Frauenförderung in Schule und Ausbildung. Dort gilt es Interessen frühzeitig zu fördern. Sie setzt sich beim Einstieg in den Beruf fort, wo Hemmschwellen abgebaut werden müssen. Typische weibliche Berufe oder typische Männer-Berufe sind überholt. Dringenden Handlungsbedarf sehen wir Liberale beim antiquierten deutschen Steuerrecht. Die Steuerklasse V benachteiligt verheiratete Arbeitnehmerinnen erheblich und gehört endlich abgeschafft.
Vor allem wollen wir Frauen motivieren, engagiert ihre eigenen Interessen zu vertreten und überkommene Strukturen nicht als gegeben hinzunehmen. Dazu ist die Integration in Frauennetzwerke wie z.B. die Liberalen Frauen ein wichtiger Baustein. Nur dann werden in Zukunft in Führungspositionen und Vorständen in gleichem Verhältnis Frauen wie Männer zu finden sein.

Dass Frauen Kinder gebären können, darf keine Nachteile im Privaten wie im Beruflichen mit sich bringen. Die Entscheidung für Familie und Kind darf nicht bedeuten, dass Frauen im Berufsleben eingeschränkt sind. Gesellschaft, Arbeitgeber und Staat müssen Hand in Hand integrierte Konzepte entwickeln und anbieten, die Frauen wie Männern die Chance der Vereinbarkeit von Kind, Familie und Beruf ermöglichen.
Ziel der Liberalen ist es, dass Gleichstellungsmaßnahmen für Frauen nicht mehr nötig sein werden.

Bundestag beschließt Verbesserungen bei der Beratung von Spätabtreibenden


Der Deutsche Bundestag hat am 13. Mai die Regelungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu Abtreibungen nach der 23. Woche präzisiert. Der Kompromiss von 1995 hatte die Lage von Frauen, die durch eine vorgeburtliche Untersuchung von einer eingetretenen oder wahrscheinlichen Behinderung des Kindes erfahren, im unklaren gelassen.

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Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung


Die Genitalverstümmelung in all ihren Erscheinungsformen ist eine der gravierendsten und durch nichts zu entschuldigende Menschenrechtsverletzung an Frauen und Mädchen. Die von Genitalverstümmelung bedrohten Frauen und Mädchen brauchen unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung, gerade von Erziehern, Lehrern, Ärzten, Polizisten und Mitarbeitern von Beratungsstellen, Jugendämtern und Ausländerbehörden.


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Frauenhausfinanzierung

 

Frauen- und Kinderschutzhäuser werden in Zeiten sinkender Hemmschwellen zur Anwendung von Gewalt für den Opferschutz und die Gewaltprävention immer wichtiger.

Umso schlimmer ist es, dass es für viele Frauenhäuser keine verlässliche Finanzierungsgrundlage gibt. Es existiert eine Vielzahl von unterschiedlichen, aber fast allesamt unzureichenden Unterstützungsmodellen.

Zuletzt hat die Bundesregierung hier vor 20 Jahren einen Bericht vorgelegt - Zeit, sich jetzt wieder dieses Themas anzunehmen.
Eine bemerkenswerte Anhörung im Deutschen Bundestags hat gezeigt, dass eine bundseinheitliche Finanzierung der beste Weg wäre, hier Klarheit zu schaffen, gerade unter dem Eindruck einer Kritik des UN-Gleichstellungskommitees zum Schutz vor Gewalt in Deutschland.

Rede vom 18.Juni 2009 zu diesem Thema

FDP-Antrag